Einleitung
Diese Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Bürger der Stadt Aachen. Jeder Fahrer und Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, sich an diese Regeln zu halten. Verstöße gegen die StVO können zu Strafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
§1 Allgemeine Verkehrsregeln
Rechtsfahrgebot: Alle Fahrzeuge müssen auf der rechten Straßenseite fahren.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Innerorts: max. 90 km/h
Außerorts: max. 120 km/h
Autobahn: keine Geschwindigkeitsbegrenzung (Richtgeschwindigkeit: 130 km/h)
Vorfahrtsregeln: Die Vorfahrtregelungen nach deutschem Recht sind einzuhalten, insbesondere:
Rechts vor Links: An Kreuzungen und Einmündungen hat der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt.
Vorfahrtstraßen: Fahrzeuge auf der Vorfahrtstraße haben Vorrang.
Ampeln und Verkehrszeichen: Die Signale der Ampeln und alle Verkehrszeichen sind zu beachten und zu befolgen.
Zebrastreifen: Fußgängern ist an Zebrastreifen stets der Vorrang zu gewähren.
§2 Besondere Vorschriften
Alkoholverbot: Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist strengstens untersagt. Die Promillegrenze liegt bei 0,0‰.
Handynutzung: Die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage während der Fahrt ist verboten.
Sicherheitsgurtpflicht: Alle Fahrzeuginsassen müssen während der Fahrt einen Sicherheitsgurt angelegt haben.
Helmpflicht: Motorradfahrer müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Lichtpflicht: Bei schlechten Sichtverhältnissen, wie Nebel, Regen oder Dunkelheit, ist das Fahren mit Abblendlicht Pflicht.
Abstand halten: Es ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten.
Überholen: Überholmanöver sind nur erlaubt, wenn keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht und es durch Verkehrszeichen gestattet ist.
Fahrzeugzustand: Alle Fahrzeuge müssen verkehrssicher und technisch in einwandfreiem Zustand sein.
Rettungsgasse: Bei Stau auf mehrspurigen Fahrbahnen ist sofort eine Rettungsgasse zu bilden.
Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge: Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten haben bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn stets Vorrang.
§3 Fahrzeuglizenz
Lizenzpflicht: Jeder Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Fahrprüfungen: Die Fahrerlaubnis wird nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erteilt.
Fahrzeugkategorien: Die Fahrerlaubnis ist in verschiedene Fahrzeugkategorien unterteilt (z.B. PKW, Motorrad, LKW) und berechtigt nur zum Führen der jeweils lizenzierten Fahrzeugart.
Lizenzkontrollen: Die Polizei ist berechtigt, jederzeit die Fahrzeuglizenz zu kontrollieren.
Lizenzentzug: Bei schweren Verstößen gegen die StVO kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
§4 Parkvorschriften
Parken:
Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.
Halteverbote und Parkverbote sind strikt zu beachten.
Das Parken auf Gehwegen, Radwegen oder vor Feuerwehrzufahrten ist verboten.
Parkdauer: Die maximale Parkdauer auf zeitlich begrenzten Parkflächen ist zu beachten.
Behindertenparkplätze: Diese dürfen nur mit einem gültigen Behindertenausweis genutzt werden.
Anwohnerparken: Anwohner dürfen nur in dafür vorgesehenen Zonen parken und benötigen eine gültige Parkberechtigung.
§5 Radfahrer und Fußgänger
Radwege: Radfahrer müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind.
Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen über funktionierende Beleuchtung verfügen.
Fußgänger: Fußgänger haben auf Gehwegen stets Vorrang und dürfen nur an dafür vorgesehenen Stellen die Straße überqueren.
Rücksichtnahme: Radfahrer und Fußgänger müssen aufeinander und auf den motorisierten Verkehr Rücksicht nehmen.
Kindersicherheit: Kinder unter 10 Jahren dürfen auf Gehwegen mit dem Fahrrad fahren.
§6 Öffentlicher Nahverkehr
Vorrang für Busse und Straßenbahnen: Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs haben beim Anfahren von Haltestellen Vorrang.
Busspuren: Diese sind ausschließlich für Busse und berechtigte Fahrzeuge freigegeben.
Haltestellen: An Haltestellen darf nicht gehalten oder geparkt werden.
Tramvorfahrtsregel: Straßenbahnen haben innerorts immer Vorrang.
§7 Umweltzonen und Emissionsvorschriften
Umweltzonen: Fahrzeuge dürfen nur mit einer gültigen Umweltplakette in ausgewiesene Umweltzonen einfahren.
Emissionsvorschriften: Fahrzeuge müssen die festgelegten Emissionswerte einhalten. Dies gilt besonders für Diesel-Fahrzeuge.
§8 Sonderregelungen für Baustellen und Sonderereignisse
Baustellen: An Baustellen ist besondere Vorsicht geboten. Verkehrszeichen und temporäre Ampeln sind unbedingt zu beachten.
Veranstaltungen: Bei Großveranstaltungen gelten spezielle Verkehrsregelungen, die durch Beschilderung und Anweisungen der Polizei geregelt werden.